Volksabstimmung – wie?

Wählen durfte jeder, der mindestens 20 Jahre alt war. Man musste aber auch seit über 20 Jahren im Abstimmungsgebiet gelebt haben oder aber dort geboren worden sein. Aus diesem Grund kamen vor der Wahl viele Menschen von auswärts in die alte Heimat, um ihre Stimmen abzugeben.

Wählen durfte jeder, der mindestens 20 Jahre alt war. Man musste aber auch seit über 20 Jahren im Abstimmungsgebiet gelebt haben oder aber dort geboren worden sein. Aus diesem Grund kamen vor der Wahl viele Menschen von auswärts in die alte Heimat, um ihre Stimmen abzugeben.

Slesvig med de tre afstemningszoner.

Schleswig mit den drei Abstimmungszonen. In der Zone I wurde am 10. Februar und in der Zone II am 14. März 1920 gewählt. In der 3. Zone fand keine Wahl statt, weil die Verhältnisse ohnehin als ein-deutig deutsch angesehen wurden.